Unser Zivilrecht mit seiner zentralen Kodifikation im mehr als einhundert Jahre alten BGB leidet auch nach der Schuldrechtsmodernisierung an einem Mangel an systematischer Geschlossenheit. Dies erschwert es Studenten und Referendaren in der Ausbildung, Richtern und Anwälten in der Praxis, Lehrern und Forschern in der Wissenschaft, nicht zuletzt auch den Juristen unserer europäischen Nachbarländer, den Überblick über die tragenden Grundlagen und die vielfältigen Verbindungslinien der einzelnen Rechtsinstitute und Teilrechtsgebiete des deutschen Zivilrechts zu gewinnen oder zu bewahren. In dieser Lage tut ein Kompendium Not, das zu den wichtigsten Rechtsgebieten das fundamentale Orientierungswissen und leitende Strukturverständnis aufbereitet und einen hilfreichen Bezugsrahmen anbietet, um eine sinnvolle Verortung der Normen und Entscheidungen, der Rechtsfiguren und Rechtsinstitute zu begünstigen. Das neu entwickelte Konzept des Staudinger-Bandes „Eckpfeiler des Zivilrechts“ strebt ein solches Kompendium an. Ausgehend von einer „Einleitung zum BGB“ werden – angelehnt an die Abfolge im BGB, ergänzt durch Querschnittsbeiträge – mehr als zwanzig Themen wie „Das Rechtsgeschäft“, „Die Begründung von Schuldverhältnissen“, „Die Leistungsstörungen“, „Das Kreditsicherungsrecht“, „Die Vertragstypen“, „Die Miete“, „Der Werkvertrag“, „Die ungerechtfertigte Bereicherung“ und „Die auftragslose Geschäftsführung“, „Das Liegenschaftsrecht“ usw. vorgestellt und erläutert. Die Autoren sind ganz überwiegend erfahrene Hochschullehrer. Wer zu dem einen oder dem anderen ausgesuchten Thema zielgerichtet eine verlässliche Verständnishilfe zur raschen Orientierung über Sinn und Zweck der Regelungen wünscht, ist mit den „Eckpfeilern des Zivilrechts“ ebenso gut beraten wie der Leser des Gesamtwerks auf der Suche nach tieferen Zusammenhängen und Hintergründen des Zivilrechts.